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Kurzzeitpflege

Neben der zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Bewohnern bietet das Haus Stephanus vier eingestreute Plätze zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. In unserer Kurzzeitpflege wird der pflegebedürftige Mensch für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen stationär in unserem Haus aufgenommen. Auch kurzfristig ist eine  Kurzzeitpflege für den pflegebedürftigen Menschen möglich.
Die Zeit der vorübergehenden Aufnahme erfolgt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Auch während der Kurzzeitpflege steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Zufriedenheit und Wohlbefinden der zu Betreuenden und ihnen nahe stehenden Menschen und eine qualitativ hochwertige Pflege zur Erhaltung oder Verbesserung eines bestehenden gesundheitlichen Zustandes stehen im Vordergrund.
Die Unterbringung unserer Gäste zur Kurzzeitpflege ist in einem Einzelzimmer möglich. Die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsschwerpunkte werden mit den Gästen und/oder deren Angehörigen vor „Einzug“ besprochen und je nach individueller Präferenz und Bedürfnissen eine Auswahl getroffen.

Sie haben Interesse?

Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.

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Urlaubs-/Verhinderungspflege

Die Urlaubs-/Verhinderungspflege ermöglicht dem pflegenden Angehörigen eine Entlastung, wenn sie zum Beispiel durch Urlaub, Kur oder Krankheit für einen kurzen Zeitraum nicht in der Lage sind, ihren Angehörigen selbst zu betreuen. Das Ziel der Urlaubs-/Verhinderungspflege ist es (wie bei der Kurzzeitpflege), in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den meist schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Für bis zu acht Wochen im Jahr ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Die pflegebedingten Aufwendungen dürfen 1.612 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden selbst getragen.